Dem Vereinsvorsitzenden steht der Vereinsbeirat zur Seite. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten vor der Entscheidung zu hören.
Der Vereinsbeirat besteht aus 4 bis 6 Personen. Die Hälfte der Mitglieder wird in geraden Jahren, die andere Hälfte in ungeraden Jahren gewählt. Die Wahlperiode beträgt 2 Jahre.
Beschlüsse des Beirates werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorsitzende stimmt nicht mit, jedoch entscheidet bei Stimmengleichheit seine Stimme. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Beirats erforderlich.
Derzeit sind folgende Mitglieder im Beirat.